TEIL D – ANGEBOTSHINWEIS ZUM TRANSPORT
GLAXI übernimmt den Hol- und Bringservice im Zusammenhang mit einem Folierungsauftrag. Eigenständige Transportaufträge ohne einen solchen Auftrag werden nicht angeboten.
Für den Fahrzeugtransport gilt die gesetzliche Frachtführerhaftung. Bei gewöhnlichen Güterschäden kann die Entschädigung gewichtsbezogen begrenzt sein und erheblich unter dem Fahrzeugwert liegen. Im Transportpreis ist keine zusätzliche Versicherung zum vollen Fahrzeugwert enthalten. Auf Wunsch fragen wir vor der Fahrt eine zusätzliche Versicherung für die einfache Fahrt oder Hin- und Rückfahrt an. Versicherungssumme, Bewertungsgrundlage, Selbstbehalt, Ausschlüsse und Preis werden gesondert angeboten; zusätzlicher Schutz besteht erst nach entsprechender Vereinbarung und Deckungsbestätigung. Ihre gesetzlichen Ansprüche gegen GLAXI bleiben unberührt.
Bei konkret terminierter Warenbeförderung
Der folgende Hinweis betrifft ausschließlich einen Vertrag mit vereinbartem Beförderungstermin oder Zeitraum. Er ist kein allgemeiner Ausschluss des Widerrufsrechts für Folierungen oder kombinierte Aufträge.
Für diesen Vertrag über die Beförderung Ihres Fahrzeugs zum vereinbarten Termin beziehungsweise im vereinbarten Zeitraum besteht nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Weitere Regelungen: Teil A, Ziffer 15 – Fahrzeugtransporte.
