*gültig für alle Teilbereiche (Folierung / Beschriftung / Aufbereitung)
Stand: 18.01.2023
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1. ALLGEMEINES
2. VERTRAGSABSCHLUSS
3. WIDERRUFSRECHT
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5. VERDIENSTAUSFALL / ZAHLUNGSAUSFALL
6. LIEFERUNG UND LEISTUNG
7. LIEFER- UND VERSANDBEDINGUNGEN
8. EINLÖSUNG VON GESCHENKGUTSCHEINEN
9. EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN FÜR DIGITALE INHALTE
10. ABWEICHUNGEN
11. HANDLING UND VERARBEITUNG VON FOLIENPRODUKTEN
12. UNTERLAGEN
13. URHEBERRECHTE AN DRUCKDESIGNS, HAFTUNGSFREISTELLUNG
14. WERKSTATTHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
15. FERTIGSTELLUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
16. EIGENTUMSVORBEHALT
17. GEWÄHRLEISTUNG
18. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
19. SCHADENERSATZANSPRÜCHE
20. GESAMTHAFTUNG
21. SALVATORISCHE KLAUSEL
22. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Die Geschäftsbedingungen der Fa. GLAXI gelten ausschließlich für alle Verkaufs-, Liefer- und sonstigen Verträge mit unseren Kunden; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich in Textform ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Folgegeschäfte, auch wenn bei deren Abschluss nicht nochmals darauf hingewiesen wird. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des jeweiligen Vertrages getroffen werden, sind in dem jeweiligen Vertrag in Textform niedergelegt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. GLAXI, gelten darüber hinaus für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer mit uns hinsichtlich der von der Fa.GLAXI in seinem Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Für Verträge über die Lieferung digitaler Inhalte gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.
Für Verträge über die Lieferung von Gutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.
Für Verträge über die Lieferung von Tickets oder Workshopteilnahmen gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist. Dabei regeln diese AGB lediglich den Verkauf von Tickets für bestimmte, in der Artikelbeschreibung des Verkäufers näher bezeichnete Veranstaltungen und nicht die Durchführung dieser Veranstaltungen. Für die Durchführung der Veranstaltungen gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter sowie ggf. hiervon abweichende Bedingungen des Veranstalters. Sofern der Verkäufer nicht zugleich auch Veranstalter ist, haftet er nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung, für die ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich ist.
Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind alle nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen Daten, die in digitaler Form hergestellt und vom Verkäufer unter Einräumung bestimmter in diesen AGB genauer geregelten Nutzungsrechte, bereitgestellt werden.
Gegenstand des Vertrages kann – je nach Produktbeschreibung des Verkäufers – sowohl der Bezug von Waren und Dienstleistungen im Wege einer Einmallieferung als auch der Bezug von Waren im Wege einer dauerhaften Lieferung (nachfolgend „Abonnementvertrag“) sein. Beim Abonnementvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Kunden die vertraglich geschuldete Ware für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit in den vertraglich geschuldeten Zeitintervallen zu liefern.
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt ist. Eine Bestellung des Kunden, die ein Angebot gemäß § 145 BGB darstellt, können wir innerhalb von zwei Wochen annehmen. Wir behalten uns vor, das Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine Bestellung in Textform annehmen. Für den Umfang unserer Lieferungen und Leistungen ist nur die Auftragsbestätigung maßgebend. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart werden. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des in Textform geschlossenen Vertrags hinausgehen. An von uns zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen stehen uns die Eigentums- und Urheberrechte zu. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen Zustimmung in Textform.
Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail, postalisch oder per Online-Kontaktformular gegenüber dem Verkäufer abgeben.
Bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal Express“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Wählt der Kunde im Rahmen des Online-Bestellvorgangs „PayPal Express“ als Zahlungsart aus, erteilt er durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch einen Zahlungsauftrag an PayPal. Für diesen Fall erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons den Zahlungsvorgang auslöst.
Bei Auswahl der Zahlungsart “Amazon Payments” erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Amazon Payments Europe s.c.a., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (im Folgenden: „Amazon“), unter Geltung der Amazon Payments Europe Nutzungsvereinbarung, einsehbar unter https://payments.amazon.de/help/201751590. Wählt der Kunde im Rahmen des Online-Bestellvorgangs „Amazon Payments“ als Zahlungsart aus, erteilt er durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch einen Zahlungsauftrag an Amazon. Für diesen Fall erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons den Zahlungsvorgang auslöst.
Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext auf der Internetseite des Verkäufers archiviert und kann vom Kunden über sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden, sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Online-Shop des Verkäufers angelegt hat.
Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Danach ist ein Widerrufsrecht auch bei Verträgen ausgeschlossen, die den Verkauf von Tickets oder Workshops für termingebundene Freizeitveranstaltungen zum Gegenstand haben.
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Fracht, Verpackung und Überführungskosten werden gesondert berechnet. Sämtliche Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, die nach Beginn der Lieferung anfallen, trägt der Kunde. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind unsere Rechnungen ab Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Abzug von Skonto bedarf ausdrücklicher Vereinbarung in Textform. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Die vorstehenden Zahlungsbedingungenen gelten auch für Teilrechnungen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Werden Stundenlohnvereinbarungen getroffen, so führen wir den Nachweis über angefallene Arbeitsstunden durch Vorlage von Stundenarbeitsblättern unserer Werkstatt. Die Stundenvergütung ist je angefangene halbe Stunde fällig. Wir sind gemäß § 632 a BGB berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der von uns bereits erbrachten Arbeiten bzw. der von uns bereitgestellten Materialen zu verlangen. Nach Fertigstellung des Werkes erstellen wir eine Rechnung.
Wir behalten uns vor, die vereinbarten Preise für Waren und Leistungen zu erhöhen, sofern die Lieferungen oder Leistungen später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen sollen und dies aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geboten ist. Die Fa. GLAXI behält sich handelsübliche Mengen- oder Qualitätstoleranzen ausdrücklich vor, insbesondere bei Druckerzeugnissen und Designs; diese können vom Kunden erfragt werden. Die angebotenen Waren bleiben dem Zwischenverkauf vorbehalten. Unsere Angebote sind maximal 30 Tage gültig. Entwurfsarbeiten und Korrekturabzüge auf Kundenwunsch können nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei Nichterteilung des Auftrages.
Der Rechnungsbetrag abzüglich geleisteter An- bzw. Abschlagszahlungen ist sofort und ohne Abzug zur Zahlung bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsempfang fällig. Wir machen bis zur Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrages von unserem Unternehmerpfandrecht nach § 647 BGB Gebrauch. Wir sind berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs / der erworbenen Ware von der Bezahlung des Rechnungsbetrags abhängig zu machen.
Bei Sonderanfertigungen und bei Aufträgen über 1.500,00 € ist eine Anzahlung von 50 % zu leisten. Neukunden müssen bei Erstaufträgen Vorkasse leisten. Alle anderen Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
Wir weisen darauf hin, dass ein Verdienstausfall geltend gemacht werden kann, wenn eine verbindliche Auftragsannahme kurzfristig verschoben oder storniert wird. Als kurzfristig sehen wir Absagen an, welche eine siebentägige Vorlaufzeit vor Projektbeginn unterschreiten. Bei einer Verschiebung / Stornierung ab sieben Tagen oder weniger vor Auftragsbeginn behalten wir uns vor, einen Verdienstausfall i. H. v. 40% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Bei einer Verschiebung / Stornierung ab drei Tagen oder weniger vor Auftragsbeginn behalten wir uns vor, einen Verdienstausfall i. H. v. 60% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Sofern innerhalb von drei Monaten ab Rechnungsstellung ein verbindlicher Auftrag zum Tragen kommt, werden die Kosten des Verdienstausfalls dem finalen Rechnungsbetrag, zu 50%, gutgeschrieben. Nach § 309 Nr. 5b BGB wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, einen geringeren Schaden nachweisen zu dürfen.
Bei Mahnungen ab Stufe 3 (=Rechnungsfälligkeit älter 6 Wochen) berechnen wir eine zusätzliche Service-Gebühr von 90 EUR. Hier kommen auch 5% Zinsen hinzu. Bei einer Montageterminverschiebung berechnen wir eine zusätzliche Servicepauschale bis zu 7 Tage zuvor von 25,- € / bis zu 3 Tage zuvor von 50,- € / bei weniger wie 24 Stunden zuvor berechnen wir die kompletten angebotenen Montagekosten als Ausfallkosten. Aufträge mit produzierten Folien und Waren älter als 2 Monate werden mit 70% des Auftragswerts berechnet, wenn die Ware produziert ist und es kundenseitig an einem Montagetermin liegt. Die restlichen 30% werden nach Durchführung der Montage berechnet. Alle Preise sind ab Werk, zzgl. Verpackung, Porto, Spedition, Kurier oder sonstigen Leistungen wie Messe- oder Inselzuschläge.
Ist die Ware bereits produziert wird der Warenwert zu 100% und entfallene Montagekosten zu 30% berechnet.
Bei Ausfall der Montage kann die produzierte Folie zzgl. Verpackung- und Versandkosten versendet werden. Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen im branchenüblichem Umfang bis zu 10% der bestellten Mengen behalten wir uns gegen Berechnung vor.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, sind angegebene Liefer- und Leistungszeiten unverbindlich. Insbesondere haften wir nicht für allfällige Verspätungen von Vorlieferanten. Wir sind jedoch bemüht, die vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Werden prognostizierte Liefer- und Leistungszeiten bei Teil- oder Komplettrestaurationen / erworbenen Produkten / Folierungen oder anderweitigen Fahrzeugveredelungen um mehr als zwei Wochen oder bei anderen Arbeiten um mehr als vier Wochen überschritten, hat der Kunde das Recht, uns eine Nachfrist zu setzen. Mit solch einer Mahnung wird die die Fa.GLAXI in Verzug gesetzt. Ereignisse, höhere Gewalt, firmeninterne Arbeitskämpfe oder deren Lieferanten und vergleichbare unvorhersehbare Hindernisse, auf deren Entstehung oder Beseitigung kein Einfluss besteht, verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer des Hindernisses, längstens jedoch um 2 Wochen. Der Beginn einer von uns angegebenen Liefer- und Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Für die Beschaffung von Materialien wird keine verbindliche Frist vereinbart, weil die Beschaffung spezifischer Artikel von deren der Verfüg- oder Beschaffbarkeit abhängt.
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit nicht auf Seiten der Fa.GLAXI oder eines ihres Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs- pflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Sofern die Voraussetzungen von Abs. (5) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung oder Leistung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und in Rechnung zu stellen, sofern die jeweilige Teillieferung eine in sich abgeschlossene Leistung ist. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Verzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Im Übrigen gilt für unsere Schadensersatzverpflichtung. Warte-, Anmelde-, Reinigung- und Organisationszeiten werden zusätzlich mit 55 EUR zzgl. MwSt. / Std. berechnet und sind nicht im Preis enthalten.
Im Falle einer Warenbestellung erfolgt die Lieferung auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der Zahlungsart PayPal die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.
Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an uns zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. Ferner gilt dies im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.
Bei Selbstabholung informiert die Fa. GLAXI den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer am Sitz des Verkäufers abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
Digitale Inhalte werden dem Kunden ausschließlich in elektronischer Form wie folgt überlassen: per Download;
per E-Mail. Gutscheine werden dem Kunden wie folgt überlassen: per Download; per E-Mail; postalisch.
Tickets werden dem Kunden wie folgt überlassen: per Download; per E-Mail; postalisch.
Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zu drei Jahren ab Ausstellungsdatum einlösbar. Nach drei Jahren verfällt der Gutschein zum Ende des Ausstellungsmonats. Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Pro Bestellung kann grundsätzlich immer nur ein Geschenkgutschein eingelöst werden. Geschenkgutscheine können nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden. Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden. Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst. Der Geschenkgutschein ist übertragbar. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
Sofern sich aus der Inhaltsbeschreibung der veräußerten Waren der Fa.GLAXI nichts anderes ergibt, räumt der Verkäufer dem Kunden an den überlassenen Inhalten das nicht ausschließliche, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die überlassenen Inhalte zu privaten sowie zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen.
Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte außerhalb des Rahmens dieser AGB ist nicht gestattet, soweit nicht der Verkäufer einer Übertragung der vertragsgegenständlichen Lizenz an den Dritten zugestimmt hat.
Die Rechtseinräumung wird erst wirksam, wenn der Kunde die vertraglich geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat. Der Verkäufer kann eine Benutzung der vertragsgegenständlichen Inhalte auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte findet durch eine solche vorläufige Erlaubnis nicht statt.
Die Fa. GLAXI weist darauf hin, dass die Angaben des Kunden nach einem Korrekturabzug verbindlich sind. Gleiches gilt für die Auftragsbestätigung. Das gilt insbesondere für Farben, Rechtsschreibung, Angaben zum Fahrzeug über Radstand, Dachhöhe, Fenster, Türen- oder Klappen Sensoren etc. Der Kunde hat darauf zu achten, dass Karosserieteile richtig dargestellt sind. Bei nachträglichen Änderungen durch Beauftragung des Auftraggebers entstehen Mehrkosten welche zu den jeweils gültigen Stundensätzen verrechnet werden. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Probeandrucke, welche zur Anpassung dienen. Reklamationen können lediglich in einem Zeitraum von 14 Tagen nach erfolgter Lieferung / Dienstleistung berücksichtigt werden. Fehler, welcher der Kunde in der druckreifen Vorlage übersehen hat fallen nicht zu Lasten der Fa. GLAXI. Vorbehaltlich minimaler Farbabweichungen von Waren unserer Lieferanten. Geringfügige technische Abweichungen, sowie Unterschiede, Unebenheiten, Verarbeitung von Acryl und anderweitiger Lackschutz- oder Carwrapping Folien dienen aufgrund produktionsbedingter Toleranzen nicht als Reklamationsgrund.
Die Fa.GLAXI verarbeitet ausschließlich hochwertige Markenprodukte.
Sofern keine separate Aufbereitung vom Kunden gebucht wurde, hat dieser dafür zu sorgen, dass die Oberfläche des zu beklebenden Fahrzeuges sauber und trocken – insbesondere frei von Insekten, Wachsen, Silikonen, Versiegelungen (insbesondere Versiegelungen auf keramischer Basis), Ölen, Fetten und Schmutz ist. Bei Montagen vor Ort ist kundenseitig darauf zu achten, dass die Fahrzeugoberfläche eine Temperatur von ca. 20 Grad aufweist um eine einwandfreie Verklebung zu garantieren. Darüber hinaus muss das Fahrzeug nach der erfolgreichen Applikation einen weiteren Tag in genannten Temperaturverhältnissen verweilen. Eine Garantie / Gewährleistung kann bei Missachtung der Temperaturhinweise nicht gegeben werden. Garantiefälle können lediglich geltend gemacht werden, wenn es sich beim beklebten Lack um den werkseitigen Originallack handelt. Nachlackierungen sind im Falle eines Beklebungswunsches ausnahmslos immer von der Garantie ausgeschlossen. Nachlackierte Bauteile müssen vor der Beklebung mindestens 4 Wochen aushärten. Für die Überprüfung dieser Wartezeit ist der Kunde verpflichtet.
Die Festigkeit der Folien muss vom Auftraggeber nach Fertigstellung erneut geprüft werden. Gegebenenfalls muss der Auftraggeber / Kunde die Folie mittels Andrücken selbstständig befestigen.
Mittig Kreuzschnitte bei Fenster -und Gebäudebeklebungen sind unausweichlich um Spannungsrisse zu verhindern. Die Aushärtung der Folie beträgt mindestens 3 Tage. Es ist darauf zu achten einen Temperaturrahmen zwischen 10-25 Grad einzuhalten. Einzuhaltende Bedingungen sind im Produktdatenblatt des Herstellers nachzulesen.
11.1 Für Folien der Hersteller 3M und Avery bieten wir 1 Jahr Garantie auf die Verarbeitung und Veredelung von Folien, bei Digitaldruck im Außenbereich 6 Monate. Für Fremdmarken übernehmen wir zum derzeitigen Stand keine Garantie. Dies betrifft insbesondere auch die Demontage der Folien. Die Eigenschaften und Haltbarkeiten der Folien sind den entsprechenden Produktdatenblättern der Hersteller zu entnehmen, Hinweise zum Folienhersteller und Typ befinden sich im Angebot.
11.2 Die Gewährleistung sowie deren Ansprüche, wird insbesondere dadurch eingeschränkt, in denen vertragsgegenständliche Folien Substanzen wie Kraftstoffe, Dämpfe, Heißluft, Säuren etc. ausgesetzt sind. Ebenfalls sind vom Anspruch Applikationen in tiefen Sicken ausgenommen. Grundsätzlich wird das Schneiden auf dem Lack – soweit technisch möglich- vermieden. In Einzelfällen muss auf dem Lack geschnitten werden, jedoch auf Risiko des Auftraggebers und soweit gesetzlich zulässig unter Ausschluss der Gewährleistung. Vorab versiegelte Oberflächen (keramische Versiegelung, Wachse, Öle etc.) sind wie oben erwähnt von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ebenfalls ist vom Kunden / Auftraggeber zu prüfen, ob die Oberfläche des zu bearbeitenden Fahrzeuges für die Montage von Folien geeignet ist. Besonders beachtet sollten hierbei mit Klarlack überzogene Sichtcarbon Teile werden. Wenn Folie auf genannten Carbonteilen nicht hält oder nicht mehr ohne Schaden zu entfernen ist, sind Folgekosten an die Fa. GLAXI dennoch zu bezahlen. Nach deutschem Recht erlischt bei einer Folierung von lichttechnischen Einrichtungen, sowie der Frontscheibe und weiteren Scheiben im Fond die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Eine Folierung auf Kundenwunsch ist dennoch möglich. Es gilt zu beachten, dass die Haftung einzelner Lackschichten / der kompletten Lackschicht auf Teilen aus Kunststoff, GFK sowie Carbon geringer ist. Demzufolge kann es bei der Folienentfernung zu Lackablösungen kommen. Genannte Materialgruppen sind von der Garantie ausgenommen. Die Beklebung genannter Untergründe erfolgt ausdrücklich auf Kundenwunsch.
11.3 Aufgrund der Vielfältigkeit von Oberflächen und Lacken kann für Schäden, die aus der Entfernung oder Montage von Folien entstehen, keinerlei Haftung übernommen werden. Aussagen, die zu nicht zu erwartenden oder zu erwartenden Schäden aus der Entfernung oder der Montage von Folien gegenüber dem Auftraggeber getroffen werden, sind ausdrücklich unverbindlich und stellen keine Gewährleistungs- oder Garantieübernahme dar.
Der Auftraggeber hat die Haftfähigkeiten des Lacks vorab zu prüfen. Eine Reklamation aufgrund von nicht haftender Folie auf bspw. einer keramischen Versiegelung kann nicht anerkannt werden.
11.4 Lackschutzfolien können in unserer bevorzugten Custom-Variante oder mittels eines Schablonensystems / vorab zugeschnittener Passteile montiert werden. Bei letzterer Variante kann ein Schneiden der Folie in der Nähe des Fahrzeugs gänzlich vermieden werden. Der Nachteil bei diesem Schablonensystem ergibt sich jedoch auf der Schnitt-/Messtoleranz des Herstellers von max. 5mm pro Kante.
Aufgrund der geringen Dehnfähigkeit der Folie bestehen komplexe Bauteile (bspw. Heckstoßstange / Stoßstange) oftmals aus mehreren Passteilen. Hier kann es zu offenen Kanten oder Stoßkanten kommen. An Karosserieteilen sind kleine Aussparungen, um eine Spannung und Überlappung des Materials zu vermeiden. Im Rahmen der Custom-Variante wird jede technisch mögliche Kante manuell umgelegt, sodass deutlich weniger Schmutzkanten zu sehen sind und Aussparungen minimiert werden. Bis zu drei Partikeleinschlüsse pro Karosserieteil stellen keinen Reklamationsgrund dar. Lackunregelmäßigkeiten werden durch die Folie sichtbarer. Lackschutz ist eine Funktionsfolie, keine Optikfolie.
Die Eigenschaften und Haltbarkeiten der Folien sind den entsprechenden Produktdatenblättern der Hersteller zu entnehmen, Hinweise zum Folienhersteller und Typ befinden sich im Angebot.
11.5 Die Fa. GLAXI schließt jede Haftung für thermisch bedingte Veränderungen der Oberfläche aus. Die Folien dienen lediglich zu Designzwecken.
11.6 Bei der Oberflächenreinigung muss darauf geachtet werden, einen vom Hersteller empfohlenen Reiniger zu verwenden. Im Regelfall handelt es sich hier um einen speziellen Folien oder Acryl-Reiniger. Zur allgemeinen Pflege lässt sich ein gewöhnliches pH-neutrales Autoshampoo verwenden. Aggressive Reiniger verätzen die Oberfläche und lassen den Glanzgrad abstumpfen. Die Anwendung von falschen Reinigern stellt keinen Reklamationsgrund dar.
11.7 Auf Kundenwunsch kann das Fahrzeug nach erfolgter Lackaufbereitung und / oder der Folierung keramisch versiegelt werden. Hierbei kooperiert die Fa.GLAXI als zertifizierter Partner mit branchenführenden Herstellern. Um die Garantie aufrecht zu erhalten ist es nötig die im Anschluss an das Projekt beigefügten Pflegehinweise einzuhalten. Des Weiteren sollte die Versiegelung alle 12 Monate überprüft und ggf. kostenpflichtig aufgefrischt werden um die vollen Garantieleistungen erhalten zu können hinsichtlich der vom Hersteller angegebenen Standzeit.
Bis zur Erfüllung sämtlicher Pflichten gegenüber dem Kunden bleiben die Entwürfe Eigentum der Fa. GLAXI. Die genannten Entwürfe dürfen vom Kunden ohne vorherige Zustimmung nicht für andere Zwecke als dem vereinbarten verwendet werden. Darüberhinaus dürfen Entwürfe nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Die Daten der Produktion bleiben Eigentum der Fa. GLAXI. Diese werden nach bezahlter Leistung für 3 Jahre gespeichert. Eine Verlängerung der Speicherfrist kann gegen Aufpreis vollzogen werden. Der Urheberrechtsschutz bezieht sich auf alle von der Fa.GLAXI zum Download zu Verfügung gestellten, präsentierten oder verschickten Dokumente (bspw. Designentwürfe, Konzepte, Angebote, Auftragsbestätigungen, Mailverkehr) unerheblich ob postalisch oder elektronisch zugestellt. Genannte Dokumente dürfen ohne vorherige Zustimmung der Fa. GLAXI nicht veröffentlich oder an Dritte weitergegeben werden. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung der eigenen Entwürfe verbleibt ohne Einschränkungen bei der Fa.GLAXI. Bei entsprechenden Verstößen haftet der Auftraggeber.
Mit vollständig abgeschlossener Zahlung erwirbt der Auftraggeber das Recht, die von uns abgeschlossene Leistung für den vorhergesehenen Zweck zu nutzen. Auch hinsichtlich des Werbezwecks. Für Fremdrechte wie bspw. Markenlogos, Modelle, Kunstwerke etc. gelten die individuellen Herstellerbestimmungen. Die Fa.GLAXI ist berechtigt, den eigenen Firmennamen sowie etwaige Slogans und Markenbezeichnungen auf allen Werbemitteln und Druckerzeugnissen in verhältnismäßiger Art und Weise anzubringen. Die Haftung des Auftragnehmers ist bis zur Höhe der Rechnungssumme des jeweiligen Auftrags begrenzt.
Gemäß § 28 Abs. 1 BDSG weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehenden personen- und firmenbezogenen Daten gespeichert werden.
Markenrechtlich geschützte Dateien und Inhalte wie bspw. Logos, Markennamen, Modellnamen, Modellschriftzüge etc. müssen vom Auftraggeber vorab druckfertig und elektronisch an die Fa.GLAXI übermittelt werden. Die Fa. GLAXI nimmt keine Änderungen an den genannten geschützten Dateien vor. Die Fa. GLAXI druckt/ plottet ausschließlich die übersandte Datei im Kundenauftrag.
Gem. §15 MarkenG gewährt der Erwerb des Schutzes einer geschäftlichen Bezeichnung ausschließlich deren Inhaber. Des Weiteren ist es Dritten untersagt, die geschäftlichen Bezeichnungen oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen. Die Firma GLAXI I Fahrzeugveredelung entwirft, kauft oder bezieht in selbstständiger Weise keine Logos oder Druckdesigns. Gedruckt werden lediglich Logos, welche der Kunde zuvor in elektronischer Form an uns übermittelt hat. Der Kunde versichert gegenüber uns, dass das Logo oder Druckdesign frei von Rechten Dritter ist.
Übermittelt der Kunde ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Kunde gegenüber GLAXI I Fahrzeugveredelung, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind.
Etwaige Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesen Fällen voll zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch eine mögliche Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird GLAXI I Fahrzeugveredelung von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde erstattet der Fa.GLAXI alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.
Wir behalten uns bei der Vertragserfüllung ausdrücklich Abweichungen vor gegenüber den Beschreibungen und Angaben in unseren Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen und elektronischen Unterlagen hinsichtlich Materialbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale, soweit diese für den Besteller zumutbar sind. Zumutbare Änderungsgründe können sich ergeben aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen.
Fahrzeuge, die sich aufgrund eines Kundenauftrags bei uns befinden, sind im Rahmen einer Werkstatthaftpflichtversicherung versichert. Der Kunde kann Informationen über den Umfang der Versicherung verlangen. Transportiert der Kunde sein Fahrzeug selbst, so beginnt unsere Haftung im Rahmen der Werkstattversicherung mit Übergabe des Fahrzeugs an uns in unserem Gebäude. Übernehmen wir den Transport des Fahrzeugs oder Teile davon, so haften wir nur im Rahmen der Werkstattversicherung. Über den Transport schließen beide Parteien eine schriftliche Vereinbarung und regeln die Vergütung. Stellt der Kunde Fahrzeuge vor unserer Werkstatt ab, tritt die Werkstattversicherung nicht ein.
Wir zeigen dem Kunden die Fertigstellung der vereinbarten Leistungen an und bieten die Übergabe des Fahrzeugs an. Die Abnahme des fertiggestellten Fahrzeugs durch den Kunden erfolgt in unserem Betrieb oder bei Zustellung per Trailer/Hänger am vereinbarten Empfangsort. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige durchzuführen und das Fahrzeug abzuholen. Geschieht dies nicht, setzen wir dem Kunden eine weitere Frist zur Abholung des Fahrzeugs von einer weiteren Woche. Holt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf dieser Nachfrist nicht ab, so erheben wir eine Stellplatzgebühr von 10,- € zzgl. MwSt./Tag im Außenbereich und 20,- €/Tag zzgl. MwSt. in der Halle. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Abholung „ab Werkstatt“ vereinbart. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die von uns gelieferte Ware oder ein bearbeitetes Fahrzeug bzw. Fahrzeugteil dem Kunden oder einer von ihm ausdrücklich autorisierten Person übergeben worden ist. Wird ein Fahrzeug nach entsprechender Benachrichtigung nicht abgeholt, haben wir das Recht das Fahrzeug auf dem Gelände vor oder neben der Werkstatt oder in der Halle abzustellen. Wir haften in diesen Fällen nicht für durch Dritte verursachte Schäden, Diebstahl, höhere Gewalt oder Vandalismus.
Unsere Ware wird auch bei frachtfreier Lieferung für Rechnung und Gefahr des Käufers versandt. Die Versandart und der Versandweg bleibt jedoch stets – ohne Gewähr für schnellste und günstigste Beförderung – uns überlassen. Mehrkosten für Teil- und Expressgutversendungen, die auf Wunsch des Bestellers vorgenommen werden, gehen zu seinen Lasten. Das Rollgeld am Bestimmungsort geht zu Lasten des Empfängers.
Die Fa. GLAXI behält sich das Eigentum an von uns gelieferten und verbauten Materialien bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten und verbauten Materialien bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Rechnungsendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Der Kunde wird einen etwaigen Mangel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mangelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen in Textform melden. Soweit ein Mangel im Material vorliegt, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung in Form von Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache. Soweit ein Mangel der von uns zu erbringenden Leistungen vorliegt, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung in Form von Mangelbeseitigung oder Neuausführung der Leistungen. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Erweist sich die Beanstandung als unberechtigt, so trägt der Auftraggeber die durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Kosten. Für Mängelrechte des Kunden betreffend gelieferte Materialien und Waren gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche an von uns erbrachten Leistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung durch den Kunden.
Wir übernehmen keine Gewährleistung und Haftung für die Zulassung nach der StVO. Für Materialien und Funktionen, die bereits im Fahrzeug verbaut sind (z.B. Batterien, elektrische Bauteile, Cabrioverdecke, mechanische Defekte, Getriebe, usw.) übernehmen wir keine Gewährleistung. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn wir Testfahrten durchführen und diese Altteile ihre Funktionsfähigkeit verlieren. Wir übernehmen keine Haftung für Drittunternehmen, die in den Veredelungsprozess einbezogen sind und direkt Vertragspartner des Kunden werden. Folierungen (Car Wrapping oder Steinschlagschutz) werden auf dem vorhandenen Lack des Kundenfahrzeugs durchgeführt. Wir übernehmen daher keine Haftung
Auch die Hersteller weisen auf diese Risiken hin und übernehmen für diese keine Haftung. Weiter weisen wir darauf hin, dass vereinzelt auf der Lackoberfläche geschnitten werden muss und dass bei der Bearbeitung trotz äußerster Sorgfalt die Lackoberfläche, Kunststoff-, Metall-, Glas-, Holz- sowie Carbonoberflächen beschädigt werden können.
Es ist zwingend notwendig die Pflegehinweise nach einer erfolgten keramischen Versiegelung ihres Fahrzeugs und / oder den Anbauteilen einzuhalten. Die Versiegelung darf binnen 10 Tagen nach der Applikation keiner mechanischen Belastung (Waschstraße, Handwäsche etc.) ausgesetzt werden. Werden diese Hinweise nicht beachtet übernehmen wir keine Gewährleistung. Dies gilt im übrigen auch für Fahrzeugwäschen mit Mitteln außerhalb der pH-Beständigkeit der keramischen Versiegelung.
Ebenfalls übernehmen wir keine Haftung, falls der Auftraggeber sein Fahrzeug nach einer erfolgten Wachsversiegelung mit einer nicht pH-neutralen Waschlotion behandelt. Auch hier kann der Wachsfilm entsprechend der Aggressivität des Shampoos und des eingesetzten Reinigungsequipments beschädigt werden.
Bezüglich des im Shop erhältlichen Bodenbelags ist darauf zu achten die einzelnen Fließen nicht in einer Umgebung unter 0 Grad Celsius (Materialtemperatur nicht unter 5 Grad Celsius) zu zu sägen, zu verlegen oder zu verbiegen. Aufgrund der Kälte kann es hier zu vereinzelten Materialbrüchen oder Absplitterungen kommen. Des Weiteren sind auch Beschädigungen aufgrund grob fahrlässiger Handlungen von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Wir übernehmen keine Haftung bei Polierarbeiten auf Fahrzeuglacken über 10 Jahren nach Auslieferungszeitpunkt und amerikanischen Lacken. Gründe hierfür liegen mit unter darin, dass vereinzelte Lacke im Lauf der Jahre bereits des Öfteren poliert wurden oder ihre Haftfähigkeit verloren haben (u.a. auch Rost unter dem Lack). Es ist unmöglich jede Stelle des Lacks zu vermessen um nachzuvollziehen wie eventuelle Vorgänger poliert / geschliffen haben. Insbesondere amerikanische Lacke sind in ihrer Verarbeitung häufig qualitativ minderwertig, weshalb auch hier die Haftung für Arbeiten auf der Lackoberfläche ausgeschlossen wird.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 18. vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Der Kunde räumt uns das Recht ein, unentgeltlich Bilder, Videos und Audioaufnahmen von unfertig und fertiggestellten Fahrzeugen und Fotos von Detailaufnahmen und Fahrzeugteilen sowie verbauten Garagenböden auf unserer Internetseite / Facebook / Instagram und YouTube zu präsentieren bzw. für Marketingzwecke als Referenz zu nutzen, soweit das Fahrzeug Gegenstand eines Vertrags zur Restaurierung, Veredelung oder Beklebung ist. Wir werden das Kennzeichen des Fahrzeugs unkenntlich machen, um eine Zuordnung des Fahrzeugs zum Kunden zu vermeiden.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages der Parteien unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon unberührt. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber führen, die unwirksamen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Kreis Schwäbisch Hall. Gerichtsstand ist Schwäbisch Hall. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.