Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma GLAXI GmbH

Stand: 01.01.2024

INHALTSVERZEICHNIS

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1. ALLGEMEINES

2. VERTRAGSABSCHLUSS

3. WIDERRUFSRECHT

4. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS / FAHRZEUGÜBERGABE

5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6. VERDIENSTAUSFALL / ZAHLUNGSAUSFALL

7. LIEFERUNG UND LEISTUNG / GEFAHRENÜBERGANG

8. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

9. SHOPBEDINGUNGEN / E-COMMERCE

10. LIEFER- UND VERSANDBEDINGUNGEN

11. EINLÖSUNG VON GESCHENKGUTSCHEINEN

12. EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN FÜR DIGITALE INHALTE

13. ABWEICHUNGEN

14. HANDLING UND VERARBEITUNG VON FOLIENPRODUKTEN

15. UNTERLAGEN

16. URHEBERRECHTE AN DRUCKDESIGNS / HAFTUNGSFREISTELLUNG

17. WERKSTATTHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

18. EIGENTUMSVORBEHALT

19. GEWÄHRLEISTUNG

20. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

21. SCHADENERSATZANSPRÜCHE

22. GESAMTHAFTUNG

23. VERÖFFENTLICHUNG VON BILD-, VIDEO UND AUDIOAUFNAHMEN

24. SALVATORISCHE KLAUSEL

25. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

ANLAGE

MUSTER WIDERRUFSFORMULAR

 

 

 

1. ALLGEMEINES

1.1 Die Geschäftsbedingungen der GLAXI GmbH gelten ausschließlich für alle Verkaufs-, Liefer- und sonstigen Verträge mit unseren

Kunden; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an,

es sei denn, wir hätten ausdrücklich in Textform ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn

wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung

an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle

Folgegeschäfte, auch wenn bei deren Abschluss nicht nochmals darauf hingewiesen wird. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns

und dem Kunden zwecks Ausführung des jeweiligen Vertrages getroffen werden, sind in dem jeweiligen Vertrag in Textform

niedergelegt.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GLAXI GmbH, gelten darüber hinaus für alle Verträge über die Lieferung von

Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer mit uns hinsichtlich der von der GLAXI GmbH in seinem Online-Shop dargestellten

Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas

anderes vereinbart.

1.3 Für Verträge über die Lieferung digitaler Inhalte gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas

Abweichendes geregelt ist.

Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind alle nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen Daten, die in digitaler Form

hergestellt und vom Verkäufer unter Einräumung bestimmter in diesen AGB genauer geregelten Nutzungsrechte, bereitgestellt

werden.

Gegenstand des Vertrages kann – je nach Produktbeschreibung des Verkäufers – sowohl der Bezug von Waren und Dienstleistungen

im Wege einer Einmallieferung als auch der Bezug von Waren im Wege einer dauerhaften Lieferung (nachfolgend

„Abonnementvertrag“) sein. Beim Abonnementvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Kunden die vertraglich geschuldete Ware

für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit in den vertraglich geschuldeten Zeitintervallen zu liefern.

1.4 Für Verträge über die Lieferung von Gutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas

Abweichendes geregelt ist.

1.5 Für Verträge über die Lieferung von Tickets oder Workshopteilnahmen gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht

ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist. Dabei regeln diese AGB lediglich den Verkauf von Tickets für bestimmte, in der

Artikelbeschreibung des Verkäufers näher bezeichnete Veranstaltungen und nicht die Durchführung dieser Veranstaltungen. Für die

Durchführung der Veranstaltungen gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und

dem Veranstalter sowie ggf. hiervon abweichende Bedingungen des Veranstalters. Sofern der Verkäufer nicht zugleich auch

Veranstalter ist, haftet er nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung, für die ausschließlich der jeweilige

Veranstalter verantwortlich ist.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt ist. Eine Bestellung

des Kunden, die ein Angebot gemäß § 145 BGB darstellt, können wir innerhalb von zwei Wochen annehmen. Wir behalten uns vor,

das Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine Bestellung in Textform

annehmen. Für den Umfang unserer Lieferungen und Leistungen ist nur die Auftragsbestätigung maßgebend. Zeichnungen,

Abbildungen, Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart

werden. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben,

die über den Inhalt des in Textform geschlossenen Vertrags hinausgehen. An von uns zur Verfügung gestellten Abbildungen,

Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen stehen uns die Eigentums- und Urheberrechte zu. Dies gilt auch für solche

schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer

ausdrücklichen Zustimmung in Textform.

2.2 Gegenstand des Vertrag sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Arbeiten am Fahrzeug des Auftraggebers. Diese stellen

zugleich die Vertragsverpflichtungen der GLAXI GmbH dar.

2.3 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt

der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess

durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug

auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail, postalisch

oder per Online-Kontaktformular gegenüber dem Verkäufer abgeben.

Bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal Express“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à

r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-

Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls der Kunde nicht

über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://

www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Wählt der Kunde im Rahmen des Online-Bestellvorgangs „PayPal Express“

als Zahlungsart aus, erteilt er durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch einen Zahlungsauftrag an

PayPal. Für diesen Fall erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde

durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons den Zahlungsvorgang auslöst.

Bei Auswahl der Zahlungsart „Amazon Payments“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Amazon Payments

Europe s.c.a., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (im Folgenden: „Amazon“), unter Geltung der Amazon Payments Europe

Nutzungsvereinbarung, einsehbar unter https://payments.amazon.de/help/201751590.

Wählt der Kunde im Rahmen des Online-Bestellvorgangs „Amazon Payments“ als Zahlungsart aus, erteilt er durch Klicken des den

Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch einen Zahlungsauftrag an Amazon. Für diesen Fall erklärt der Verkäufer

schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde durch Klicken des den Bestellvorgang

abschließenden Buttons den Zahlungsvorgang auslöst.

Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und

dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt.

Zusätzlich wird der Vertragstext auf der Internetseite des Verkäufers archiviert und kann vom Kunden über sein passwortgeschütztes

Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden, sofern der Kunde vor Absendung seiner

Bestellung ein Kundenkonto im Online-Shop des Verkäufers angelegt hat.

Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde

hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse

die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern

sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails

zugestellt werden können.

Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

 

3. WIDERRUFSRECHT

3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der

nachfolgenden Widerrufsbelehrung des Verkäufers. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit nichts

anderes vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn

der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Danach ist ein Widerrufsrecht auch bei Verträgen

ausgeschlossen, die den Verkauf von Tickets oder Workshops für termingebundene Freizeitveranstaltungen zum Gegenstand haben.

Hierüber wird der Auftraggeber wie folgt belehrt:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GLAXI GmbH, Hauptstraße 42, 74523 Schwäbisch Hall) mittels einer

eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren

Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf

der Widerrufsfrist absenden.

3.2 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der

Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als

die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen dreißig Tagen

ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese

Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei

denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung

Entgelte berechnet. Ein Muster-Widerrufsformular ist den AGB als Anlage beigefügt.

 

4. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS / FAHRZEUGÜBERGABE

4.1 Vor Übergabe ist der Auftraggeber verpflichtet alle persönlichen Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen.

4.2 Eine adäquate Dokumentation des Fahrzeugzustands bei Fahrzeugannahme kann nur durchgeführt werden, wenn der Kunde

sein Fahrzeug sauber und trocken übergibt.

4.3 Darüberhinaus hat der Auftraggeber sein Fahrzeug entwachst und frei von Versiegelungen abzugeben. Ferner sollte das

Fahrzeug keine Lackbeschädigungen oder Folierungen auf beschädigten Oberflächen vorweisen.

4.4 Sofern das Fahrzeug nicht in dem oben geschilderten, einwandfreien Zustand abgegeben wird, kann die Folierung nur gegen

Mehrkosten durchgeführt werden. Die Kosten des Mehraufwands zur Vorbereitung des Fahrzeugs (bspw. intensive Wäsche bei

starker Verschmutzung, Korrektur von Lackschäden, Politur etc.) hat der Auftraggeber zu tragen.

4.5 Bei Abgabe des Fahrzeugs kann die GLAXI GmbH ein Übergabeprotokoll erstellen. Darin wird der Zustand des Fahrzeugs bei

Übergabe festgehalten.

4.6 Spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs hat der Auftraggeber der GLAXI GmbH alle ihm bekannten Mängel am Fahrzeug,

welche die Arbeit der GLAXI GmbH beeinflussen könnten, anzuzeigen.

 

5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Fracht,

Verpackung und Überführungskosten werden gesondert berechnet. Sämtliche Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und

Ausfuhrabgaben, die nach Beginn der Lieferung anfallen, trägt der Kunde. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes

ergibt, sind unsere Rechnungen ab Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Der Abzug von Skonto bedarf ausdrücklicher Vereinbarung in Textform. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des

Zahlungsverzugs. Die vorstehenden Zahlungsbedingungen gelten auch für Teilrechnungen.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig

festgestellt worden ist. Werden Stundenlohnvereinbarungen getroffen, so führen wir den Nachweis über angefallene Arbeitsstunden

durch Vorlage von Stundenarbeitsblättern unserer Werkstatt. Die Stundenvergütung ist je angefangene halbe Stunde fällig. Wir sind

gemäß § 632 a BGB berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der von uns bereits erbrachten Arbeiten bzw. der von uns

bereitgestellten Materialen zu verlangen. Nach Fertigstellung des Werkes erstellen wir eine Rechnung.

Wir behalten uns vor, die vereinbarten Preise für Waren und Leistungen zu erhöhen, sofern die Lieferungen oder Leistungen später

als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen sollen und dies aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geboten ist. Die GLAXI

GmbH behält sich handelsübliche Mengen- oder Qualitätstoleranzen ausdrücklich vor, insbesondere bei Druckerzeugnissen und

Designs; diese können vom Kunden erfragt werden. Die angebotenen Waren bleiben dem Zwischenverkauf vorbehalten. Unsere

Angebote sind maximal 30 Tage gültig. Entwurfsarbeiten und Korrekturabzüge auf Kundenwunsch können nach Aufwand in

Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei Nichterteilung des Auftrages.

5.2 Der Rechnungsbetrag abzüglich geleisteter An- bzw. Abschlagszahlungen ist sofort und ohne Abzug zur Zahlung bis spätestens

14 Tage nach Rechnungsempfang fällig. Die Zahlung kann dabei nur in bar oder per Banküberweisung erfolgen. Wir machen bis zur

Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrages von unserem Unternehmerpfandrecht nach § 647 BGB Gebrauch. Wir sind

berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs / der erworbenen Ware von der Bezahlung des Rechnungsbetrags abhängig zu machen.

Bei Sonderanfertigungen und bei Aufträgen über 1.500,00 € ist eine Anzahlung von 50 % zu leisten. Neukunden müssen bei

Erstaufträgen Vorkasse leisten. Alle anderen Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne

Abzug. Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien

keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

5.3 Der Auftraggeber leistet nach erhalt der Auftragsbestätigung durch die GLAXI GmbH eine Anzahlung in Höhe von 20% der

vertraglich vereinbarten Summe. Die Anzahlung dient der verbindlichen Terminreservierung und sofortigen Beschaffung des für

diesen Auftrag benötigten Folienmaterials. Sofern bei Neukunden die o.g. Klausel zur Anzahlung in Höhe von 50% greift, wird die

Differenzzahlung der restlichen 30% bis spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn fällig.

 

6. VERDIENSTAUSFALL / ZAHLUNGSAUSFALL

6.1 Wir weisen darauf hin, dass ein Verdienstausfall geltend gemacht werden kann, wenn eine verbindliche Auftragsannahme

kurzfristig verschoben oder storniert wird. Als kurzfristig sehen wir Absagen an, welche eine siebentägige Vorlaufzeit vor

Projektbeginn unterschreiten. Bei einer Verschiebung / Stornierung ab sieben Tagen oder weniger vor Auftragsbeginn behalten wir

uns vor, einen Verdienstausfall i. H. v. 40% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Bei einer Verschiebung / Stornierung ab drei

Tagen oder weniger vor Auftragsbeginn behalten wir uns vor, einen Verdienstausfall i. H. v. 70% des Auftragswertes in Rechnung zu

stellen. Sofern innerhalb von drei Monaten ab Rechnungsstellung ein verbindlicher Auftrag zum Tragen kommt, werden die Kosten

des Verdienstausfalls dem finalen Rechnungsbetrag, zu 50%, gutgeschrieben. Nach § 309 Nr. 5b BGB wird dem Kunden die

Möglichkeit eingeräumt, einen geringeren Schaden nachweisen zu dürfen.

6.2 Bei Mahnungen ab Stufe 3 (=Rechnungsfälligkeit älter 6 Wochen) berechnen wir eine zusätzliche Service-Gebühr von 90 EUR.

Hier kommen auch 5% Zinsen hinzu. Bei einer Montageterminverschiebung berechnen wir eine zusätzliche Servicepauschale bis zu

7 Tage zuvor von 25.- € netto zzgl. MwSt / bis zu 3 Tage zuvor von 50.- € netto zzgl. MwSt / bei weniger wie 24 Stunden zuvor

berechnen wir die kompletten angebotenen Montagekosten als Ausfallkosten. Aufträge mit produzierten Folien und Waren älter als 2

Monate werden mit 70% des Auftragswerts berechnet, wenn die Ware produziert ist und es kundenseitig an einem Montagetermin

liegt. Die restlichen 30% werden nach Durchführung der Montage berechnet. Alle Preise sind ab Werk, zzgl. Verpackung, Porto,

Spedition, Kurier oder sonstigen Leistungen wie Messe- oder Inselzuschläge.

Ist die Ware bereits produziert wird der Warenwert zu 100% und entfallene Montagekosten zu 30% berechnet.

Bei Ausfall der Montage kann die produzierte Folie zzgl. Verpackung- und Versandkosten versendet werden. Fertigungsbedingte

Mehr- oder Minderlieferungen im branchenüblichem Umfang bis zu 10% der bestellten Mengen behalten wir uns gegen Berechnung

vor.

 

7. LIEFERUNG UND LEISTUNG / GEFAHRENÜBERGANG

7.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, sind angegebene Liefer- und Leistungszeiten unverbindlich. Insbesondere

haften wir nicht für allfällige Verspätungen von Vorlieferanten. Wir sind jedoch bemüht, die vereinbarten Termine genauestens

einzuhalten. Werden prognostizierte Liefer- und Leistungszeiten bei Teil- oder Komplettrestaurationen / erworbenen Produkten /

Folierungen oder anderweitigen Fahrzeugveredelungen um mehr als zwei Wochen oder bei anderen Arbeiten um mehr als vier

Wochen überschritten, hat der Kunde das Recht, uns eine Nachfrist zu setzen. Mit solch einer Mahnung wird die GLAXI GmbH in

Verzug gesetzt.

Ereignisse, höhere Gewalt, firmeninterne Arbeitskämpfe oder deren Lieferanten und vergleichbare unvorhersehbare Hindernisse, auf

deren Entstehung oder Beseitigung kein Einfluss besteht, verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer des Hindernisses,

längstens jedoch um 2 Wochen. Der Beginn einer von uns angegebenen Liefer- und Leistungszeit setzt die Abklärung aller

technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und

ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Für

die Beschaffung von Materialien wird keine verbindliche Frist vereinbart, weil die Beschaffung spezifischer Artikel von deren der

Verfüg- oder Beschaffbarkeit abhängt.

Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit nicht

auf Seiten der GLAXI GmbH oder eines ihres Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs- pflichten, so sind wir berechtigt, den uns

insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder

Rechte bleiben vorbehalten. Sofern die Voraussetzungen von Punkt 5 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder

einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug

geraten ist. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung oder Leistung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen und

Leistungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und in Rechnung zu stellen, sofern die jeweilige Teillieferung eine in sich

abgeschlossene Leistung ist. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Vertrag ein Fixgeschäft

im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge

eines von uns zu vertretenden Verzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren

Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Im Übrigen gilt für unsere Schadensersatzverpflichtung. Warte-, Anmelde-, Reinigung- und

Organisationszeiten werden zusätzlich mit 55.- € netto zzgl. MwSt. / Std. berechnet und sind nicht im Preis enthalten.

7.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald die GLAXI GmbH diesen über die Fertigstellung

informiert. Die Abnahme erfolgt grundsätzlich in den Betriebsstätten der GLAXI GmbH oder durch Zustellung per Trailer / Hänger. Die

Herausgabe des Fahrzeugs kann auf dem dafür vorgesehenen Protokoll bestätigt werden, ist jedoch nicht verpflichtend.

7.3 Der Auftraggeber ist bei Abnahme des Fahrzeugs verpflichtet, dieses auf erkennbare Mängel oder Schäden zu prüfen und diese

sofort bekanntzugeben. Gleiches gilt für überlassenes Zubehör. Holt der Auftraggeber das Fahrzeug nicht persönlich ab, sind mit der

Abholung beauftragte Personen mit entsprechenden Vollmachten auszustatten. Das Fahrzeug gilt mit Herausgabe als mangelfrei

abgenommen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die von uns gelieferte Ware oder ein bearbeitetes Fahrzeug bzw.

Fahrzeugteil dem Kunden oder einer von ihm ausdrücklich autorisierten Person übergeben worden ist.

7.4 Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten

Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch die GLAXI GmbH unverzüglich abholt.

7.5 Kommt der Auftraggeber in Abnahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Abnahme aus

anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so ist die GLAXI GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden

Schadens einschließlich Mehraufwendungen – insbesondere Lagerungskosten in Höhe von 30.- € netto zzgl. MwSt pro Tag in der

beheizten und überwachten Montagehalle zu verlangen. Für die Schadensberechnung ist das Datum der Einlagerung des Fahrzeugs

maßgeblich. Die übrigen gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigungen,

Kündigung) von der GLAXI GmbH bleiben unberührt. Durch die Lagerung des Fahrzeugs wird kein neues Vertragsverhältnis

begründet.

7.6 Befindet sich der Auftraggeber gem. 7.5 in Abnahmeverzug trägt er die Leistungsgefahr. Es besteht seitens der GLAXI GmbH

kein Versicherungsschutz mehr. Auch nicht begründbar durch die Obhut der GLAXI GmbH. Die Lagerungskosten beschränken sich

lediglich auf die nicht nutzbare Fläche.

7.7 Sofern durch genannten Abnahmeverzug kein Stellplatz im Innenbereich der Halle zur Verfügung steht, ist es Mitarbeitern der

GLAXI GmbH gestattet das Fahrzeug bis zur Abholung auf Freiflächen außerhalb des Gebäudes, jedoch auf dem Betriebsgelände,

abzustellen. Es besteht keine Überwachung sowie ausdrücklich kein Versicherungsschutz bzgl. durch Dritte verursachte Schäden,

Vandalismus, Diebstahl, Unwetterschäden, höherer Gewalt oder ähnliche Gefahren. Die Lagerungs- / Stellplatzkosten belaufen sich

auf 15.- € netto zzgl. MwSt. pro Tag.

 

8. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

8.1 Grundlage der Mängelhaftung ist vorrangig die über die Beschaffenheit der Ware (einschließlich Zubehör) getroffene

Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und

Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder seitens der GLAXI GmbH (insbesondere in Katalogen oder

auf der Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht

vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB).

8.2 Die GLAXI GmbH haftet gemäß § 640 Abs. 3 BGB nicht nach § 634 Nr. 1 bis 3 BGB für Mängel, die der Auftraggeber bei

Abnahme kennt oder grob fahrlässig nicht kennt.

8.3 Die GLAXI GmbH haftet ferner nicht für solche Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Anzeigepflicht aus 4.6

verletzt.

8.4 Die Haftung seitens der GLAXI GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe

Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt. Dies gilt nicht für

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie für

zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung für Vermögensschäden auf den

vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

8.5 Die Haftung für Sachschäden, sowie Diebstahl, Vandalismus, Brand oder auch Hochwasser ist auf max. 999.000,00.- € je

Fahrzeug begrenzt. Die Gesamtdeckungssumme aller in Obhut genommenen Fahrzeuge ist jedoch auf 1.500.000,00.- € gedeckelt.

Ausgenommen davon ist die Haftung für Schäden, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der GLAXI GmbH beruhen.

8.6 Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes durch den

Auftraggeber. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen

der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder

vorsätzlich verursachten Schäden durch die GLAXI GmbH. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

9. SHOPBEDINGUNGEN / E-COMMERCE

9.1 Zusätzlich zu den grundlegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GLAXI GmbH dürfen alle nicht konfektionierten und /

oder etikettierten Artikel nicht unter unserer national wie international geschützten Marke “GLAXI“ angeboten werden. Das

Nutzungsrecht an der Marke “GLAXI“ setzt einen schriftlichen Vertriebspartnervertrag voraus.

9.2 Wir gewähren unseren Kunden ein uneingeschränktes Rückgaberecht. Das Rückgabeverlangen muss keine Begründung

enthalten. Es muss durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen geltend gemacht werden; Rücksendung und

Rücknahme erfolgen auf Kosten und Gefahr der GLAXI GmbH, wenn der Wert der Bestellung EUR 40.- € brutto inkl. MwSt.

übersteigt. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt nach Abgabe der auf den Abschluss des Geschäfts gerichteten Erklärung. Die Frist

beginnt jedoch nicht vor dem Erhalt der Ware.

9.3 Die Rückgabe von Ware unter Eigenmarke (z.B. Logoaufdruck) ist ausgeschlossen, es sei denn, die Ware ist mit Sachmängeln

behaftet.

9.4 Rückgesendete Waren sind ordnungsgemäß frankiert und produktgerecht an unsere u.g. Firmenanschrift zu senden. Unfreie

Sendungen werden NICHT angenommen. Portoaufwendungen einer Warenrücksendung werden dem Kunden bei Bestellungen im

Wert von über EUR 40.- € brutto inkl. MwSt. nachträglich erstattet.

9.5 Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden (komplette und unbeschädigte Ware, Einleger, etc.). Hat der Kunde eine

Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er die Wertminderung oder den Wert zu

ersetzen; die § 351 bis § 353 BGB sind nicht anzuwenden. Für die Überlassung des Gebrauchs sowie für sonstige Leistungen bis zu

dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten.

9.6 Die GLAXI GmbH verpflichtet sich zur Rückerstattung geleisteter Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach der Erklärung des

Kunden.

 

10. LIEFER- UND VERSANDBEDINGUNGEN

10.1 Im Falle einer Warenbestellung erfolgt die Lieferung auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift,

sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene

Lieferanschrift maßgeblich. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der Zahlungsart PayPal die vom Kunden zum Zeitpunkt der

Bezahlung bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.

10.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an uns zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt

der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der

Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert

war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. Ferner gilt dies im Hinblick

auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei

wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene

Regelung.

10.3 Bei Selbstabholung informiert die GLAXI GmbH den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur

Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer am Sitz des

Verkäufers abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

10.4 Digitale Inhalte werden dem Kunden ausschließlich in elektronischer Form wie folgt überlassen: per Download;

per E-Mail. Gutscheine werden dem Kunden wie folgt überlassen: per Download; per E-Mail; postalisch.

Tickets werden dem Kunden wie folgt überlassen: per Download; per E-Mail; postalisch.

 

11. EINLÖSUNG VON GESCHENKGUTSCHEINEN

Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zu drei Jahren ab Ausstellungsdatum einlösbar. Nach

drei Jahren verfällt der Gutschein zum Ende des Ausstellungsmonats. Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des

Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Pro Bestellung kann grundsätzlich immer nur

ein Geschenkgutschein eingelöst werden. Geschenkgutscheine können nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von

weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden. Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus,

kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden. Das

Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst. Der Geschenkgutschein ist übertragbar. Dies

gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder

der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

 

12. EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN FÜR DIGITALE INHALTE

12.1 Sofern sich aus der Inhaltsbeschreibung der veräußerten Waren der GLAXI GmbH nichts anderes ergibt, räumt der Verkäufer

dem Kunden an den überlassenen Inhalten das nicht ausschließliche, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die überlassenen

Inhalte zu privaten sowie zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen.

Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte außerhalb des Rahmens dieser AGB ist nicht

gestattet, soweit nicht der Verkäufer einer Übertragung der vertragsgegenständlichen Lizenz an den Dritten zugestimmt hat.

12.2 Die Rechtseinräumung wird erst wirksam, wenn der Kunde die vertraglich geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat. Der

Verkäufer kann eine Benutzung der vertragsgegenständlichen Inhalte auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein

Übergang der Rechte findet durch eine solche vorläufige Erlaubnis nicht statt.

 

13. ABWEICHUNGEN

Die GLAXI GmbH weist darauf hin, dass die Angaben des Kunden nach einem Korrekturabzug verbindlich sind. Gleiches gilt für die

Auftragsbestätigung. Das gilt insbesondere für Farben, Rechtsschreibung, Angaben zum Fahrzeug über Radstand, Dachhöhe,

Fenster, Türen- oder Klappen Sensoren etc. Der Kunde hat darauf zu achten, dass Karosserieteile richtig dargestellt sind. Bei

nachträglichen Änderungen durch Beauftragung des Auftraggebers entstehen Mehrkosten welche zu den jeweils gültigen

Stundensätzen verrechnet werden. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Probeandrucke, welche zur Anpassung

dienen. Reklamationen können lediglich in einem Zeitraum von 14 Tagen nach erfolgter Lieferung / Dienstleistung berücksichtigt

werden. Fehler, welcher der Kunde in der druckreifen Vorlage übersehen hat fallen nicht zu Lasten der GLAXI GmbH. Vorbehaltlich

minimaler Farbabweichungen von Waren unserer Lieferanten. Geringfügige technische Abweichungen, sowie Unterschiede,

Unebenheiten, Verarbeitung von Acryl und anderweitiger Lackschutz- oder Carwrapping Folien dienen aufgrund

produktionsbedingter Toleranzen nicht als Reklamationsgrund.

 

14. HANDLING UND VERARBEITUNG VON FOLIENPRODUKTEN

14.1 Die GLAXI GmbH verarbeitet ausschließlich hochwertige Markenprodukte.

Sofern keine separate Aufbereitung vom Kunden gebucht wurde, hat dieser ,wie bereits in Punkt 4.3 geschildert, dafür zu sorgen,

dass die Oberfläche des zu beklebenden Fahrzeuges sauber und trocken – insbesondere frei von Insekten, Wachsen, Silikonen,

Versiegelungen (insbesondere Versiegelungen auf keramischer Basis), Ölen, Fetten und Schmutz ist. Bei Montagen vor Ort ist

kundenseitig darauf zu achten, dass die Fahrzeugoberfläche eine Temperatur von ca. 20 Grad aufweist um eine einwandfreie

Verklebung zu garantieren. Darüber hinaus muss das Fahrzeug nach der erfolgreichen Applikation einen weiteren Tag in genannten

Temperaturverhältnissen verweilen. Eine Garantie / Gewährleistung kann bei Missachtung der Temperaturhinweise nicht gegeben

werden. Garantiefälle können lediglich geltend gemacht werden, wenn es sich beim beklebten Lack um den werkseitigen Originallack

handelt. Nachlackierungen sind im Falle eines Beklebungswunsches ausnahmslos immer von der Garantie ausgeschlossen.

Nachlackierte Bauteile müssen vor der Beklebung mindestens 6 Wochen aushärten. Für die Überprüfung dieser Wartezeit ist der

Kunde verpflichtet. Die Festigkeit der Folien muss vom Auftraggeber nach Fertigstellung erneut geprüft werden. Gegebenenfalls

muss der Auftraggeber / Kunde die Folie mittels Andrücken selbstständig befestigen.

Mittige Kreuzschnitte bei Fenster -und Gebäudebeklebungen sind unausweichlich um Spannungsrisse zu verhindern. Die

Aushärtung der Folie beträgt mindestens 3 Tage. Es ist darauf zu achten einen Temperaturrahmen zwischen 10-25 Grad einzuhalten.

Einzuhaltende Bedingungen sind im Produktdatenblatt des Herstellers nachzulesen.

14.2 Für Folien der Hersteller 3M und Avery bieten wir 1 Jahr Garantie auf die Verarbeitung und Veredelung von Folien, bei

Digitaldruck im Außenbereich 6 Monate. Für Fremdmarken übernehmen wir zum derzeitigen Stand keine Garantie. Dies betrifft

insbesondere auch die Demontage der Folien. Die Eigenschaften und Haltbarkeiten der Folien sind den entsprechenden

Produktdatenblättern der Hersteller zu entnehmen, Hinweise zum Folienhersteller und Typ befinden sich im Angebot.

14.3 Die Gewährleistung sowie deren Ansprüche, wird insbesondere dadurch eingeschränkt, in denen vertragsgegenständliche

Folien Substanzen wie Kraftstoffe, Dämpfe, Heißluft, Säuren etc. ausgesetzt sind. Ebenfalls sind vom Anspruch Applikationen in

tiefen Sicken ausgenommen. Grundsätzlich wird das Schneiden auf dem Lack – soweit technisch möglich- vermieden. In Einzelfällen

muss auf dem Lack geschnitten werden, jedoch auf Risiko des Auftraggebers und soweit gesetzlich zulässig unter Ausschluss der

Gewährleistung. Vorab versiegelte Oberflächen (keramische Versiegelung, Wachse, Öle etc.) sind wie oben erwähnt von der

Gewährleistung ausgeschlossen. Ebenfalls ist vom Kunden / Auftraggeber zu prüfen, ob die Oberfläche des zu bearbeitenden

Fahrzeuges für die Montage von Folien geeignet ist. Besonders beachtet sollten hierbei mit Klarlack überzogene Sichtcarbon Teile

werden. Wenn Folie auf genannten Carbonteilen nicht hält oder nicht mehr ohne Schaden zu entfernen ist, sind Folgekosten an die

GLAXI GmbH dennoch zu bezahlen. Nach deutschem Recht erlischt bei einer Folierung von lichttechnischen Einrichtungen, sowie

der Frontscheibe und weiteren Scheiben im Fond die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Eine Folierung auf Kundenwunsch ist

dennoch möglich. Es gilt zu beachten, dass die Haftung einzelner Lackschichten / der kompletten Lackschicht auf Teilen aus

Kunststoff, GFK sowie Carbon geringer ist. Demzufolge kann es bei der Folienentfernung zu Lackablösungen kommen. Genannte

Materialgruppen sind von der Garantie ausgenommen. Die Beklebung genannter Untergründe erfolgt ausdrücklich auf

Kundenwunsch.

14.4 Aufgrund der Vielfältigkeit von Oberflächen und Lacken kann für Schäden, die aus der Entfernung oder Montage von Folien

entstehen, keinerlei Haftung übernommen werden. Aussagen, die zu nicht zu erwartenden oder zu erwartenden Schäden aus der

Entfernung oder der Montage von Folien gegenüber dem Auftraggeber getroffen werden, sind ausdrücklich unverbindlich und stellen

keine Gewährleistungs- oder Garantieübernahme dar. Der Auftraggeber hat die Haftfähigkeiten des Lacks vorab zu prüfen. Eine

Reklamation aufgrund von nicht haftender Folie auf bspw. einer keramischen Versiegelung kann nicht anerkannt werden.

14.5 Lackschutzfolien können in unserer bevorzugten Custommade-Variante oder mittels eines Schablonensystems / vorab

zugeschnittener Passteile montiert werden. Bei letzterer Variante kann ein Schneiden der Folie in der Nähe des Fahrzeugs gänzlich

vermieden werden. Der Nachteil bei diesem Schablonensystem ergibt sich jedoch auf der Schnitt-/Messtoleranz des Herstellers von

max. 5mm pro Kante.

Aufgrund der geringen Dehnfähigkeit der Folie bestehen komplexe Bauteile (bspw. Heckstoßstange / Stoßstange) oftmals aus

mehreren Passteilen. Hier kann es zu offenen Kanten oder Stoßkanten kommen. An Karosserieteilen sind kleine Aussparungen, um

eine Spannung und Überlappung des Materials zu vermeiden. Im Rahmen der Custommade-Variante wird jede technisch mögliche

Kante manuell umgelegt, sodass deutlich weniger Schmutzkanten zu sehen sind und Aussparungen minimiert werden. Bis zu drei

Partikeleinschlüsse pro Karosserieteil stellen keinen Reklamationsgrund dar. Lackunregelmäßigkeiten werden durch die Folie

sichtbarer. Lackschutz ist eine Funktionsfolie, keine Optikfolie.

Die Eigenschaften und Haltbarkeiten der Folien sind den entsprechenden Produktdatenblättern der Hersteller zu entnehmen,

Hinweise zum Folienhersteller und Typ befinden sich im Angebot.

14.6 Die GLAXI GmbH schließt jede Haftung für thermisch bedingte Veränderungen der Oberfläche aus. Die Folien dienen lediglich

zu Design- oder Schutzzwecken.

14.7 Bei der Oberflächenreinigung muss darauf geachtet werden, einen vom Hersteller empfohlenen Reiniger zu verwenden. Im

Regelfall handelt es sich hier um einen speziellen Folien oder Acryl-Reiniger. Zur allgemeinen Pflege lässt sich ein gewöhnliches pH-

neutrales Autoshampoo verwenden. Aggressive Reiniger verätzen die Oberfläche und lassen den Glanzgrad abstumpfen. Die

Anwendung von falschen Reinigern stellt keinen Reklamationsgrund dar.

14.8 Auf Kundenwunsch kann das Fahrzeug nach erfolgter Lackaufbereitung und / oder der Folierung keramisch versiegelt werden.

Hierbei kooperiert die GLAXI GmbH als zertifizierter Partner mit branchenführenden Herstellern. Um die Garantie aufrecht zu

erhalten ist es nötig die im Anschluss an das Projekt beigefügten Pflegehinweise einzuhalten. Des Weiteren sollte die Versiegelung

alle 12 Monate überprüft und ggf. kostenpflichtig aufgefrischt werden um die vollen Garantieleistungen erhalten zu können

hinsichtlich der vom Hersteller angegebenen Standzeit.

14.9 Die GLAXI GmbH weißt ausdrücklich darauf hin, dass Fahrzeuge je nach Art und Umfang der Folierung im Projektverlauf

zerlegt und erneut montiert werden müssen. Dies erfolgt in Absprache mit dem Kunden. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass

sich das Fahrzeug bei Abschluss des Projekts nicht mehr im Auslieferungszustand / Originalzustand befindet. Einfache Demontagen

werden von Mitarbeitern der GLAXI GmbH durchgeführt. Bei komplexen Demontagen / Montagen wird auf externe Dienstleister mit

entsprechendem Fachwissen ausgewichen.

 

15. UNTERLAGEN

Bis zur Erfüllung sämtlicher Pflichten gegenüber dem Kunden bleiben die Entwürfe Eigentum der GLAXI GmbH. Die genannten

Entwürfe dürfen vom Kunden ohne vorherige Zustimmung nicht für andere Zwecke als dem vereinbarten verwendet werden.

Darüberhinaus dürfen Entwürfe nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Die Daten der Produktion bleiben Eigentum

der GLAXI GmbH. Diese werden nach bezahlter Leistung für 3 Jahre gespeichert. Eine Verlängerung der Speicherfrist kann gegen

Aufpreis vollzogen werden. Der Urheberrechtsschutz bezieht sich auf alle von der GLAXI GmbH zum Download zu Verfügung

gestellten, präsentierten oder verschickten Dokumente (bspw. Designentwürfe, Konzepte, Angebote, Auftragsbestätigungen,

Mailverkehr) unerheblich ob postalisch oder elektronisch zugestellt. Genannte Dokumente dürfen ohne vorherige Zustimmung der

GLAXI GmbH nicht veröffentlich oder an Dritte weitergegeben werden. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung der

eigenen Entwürfe verbleibt ohne Einschränkungen bei der GLAXI GmbH. Bei entsprechenden Verstößen haftet der Auftraggeber.

Mit vollständig abgeschlossener Zahlung erwirbt der Auftraggeber das Recht, die von uns abgeschlossene Leistung für den

vorhergesehenen Zweck zu nutzen. Auch hinsichtlich des Werbezwecks. Für Fremdrechte wie bspw. Markenlogos, Modelle,

Kunstwerke etc. gelten die individuellen Herstellerbestimmungen. Die GLAXI GmbH ist berechtigt, den eigenen Firmennamen sowie

etwaige Slogans und Markenbezeichnungen auf allen Werbemitteln und Druckerzeugnissen in verhältnismäßiger Art und Weise

anzubringen. Die Haftung des Auftragnehmers ist bis zur Höhe der Rechnungssumme des jeweiligen Auftrags begrenzt.

Gemäß § 28 Abs. 1 BDSG weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehenden personen- und

firmenbezogenen Daten gespeichert werden.

 

16. URHEBERRECHTE AN DRUCKDESIGNS, HAFTUNGSFREISTELLUNG

16.1 Markenrechtlich geschützte Dateien und Inhalte wie bspw. Logos, Markennamen, Modellnamen, Modellschriftzüge etc. müssen

vom Auftraggeber vorab druckfertig und elektronisch an die GLAXI GmbH übermittelt werden. Die GLAXI GmbH nimmt keine

Änderungen an den genannten geschützten Dateien vor. Die GLAXI GmbH druckt / plottet ausschließlich die übersandte Datei im

Kundenauftrag.

Gem. §15 MarkenG gewährt der Erwerb des Schutzes einer geschäftlichen Bezeichnung ausschließlich deren Inhaber. Des Weiteren

ist es Dritten untersagt, die geschäftlichen Bezeichnungen oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer

Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen. Die GLAXI GmbH entwirft,

kauft oder bezieht in selbstständiger Weise keine Logos oder Druckdesigns. Gedruckt werden lediglich Logos, welche der Kunde

zuvor in elektronischer Form an uns übermittelt hat. Der Kunde versichert gegenüber uns, dass das Logo oder Druckdesign frei von

Rechten Dritter ist.

Übermittelt der Kunde ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Kunde

gegenüber der GLAXI GmbH, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind.

Etwaige Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesen Fällen voll zu Lasten des Kunden. Auch

versichert der Kunde, dass er durch eine mögliche Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt. Der Kunde

wird die GLAXI GmbH von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter

geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde erstattet der GLAXI GmbH alle

entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.

16.2 Wir behalten uns bei der Vertragserfüllung ausdrücklich Abweichungen vor gegenüber den Beschreibungen und Angaben in

unseren Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen und elektronischen Unterlagen hinsichtlich Materialbeschaffenheit, Farbe,

Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale, soweit diese für den Besteller zumutbar sind. Zumutbare

Änderungsgründe können sich ergeben aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen.

 

17. WERKSTATTHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Fahrzeuge, die sich aufgrund eines Kundenauftrags bei uns befinden, sind im Rahmen einer Werkstatthaftpflichtversicherung bis zu

der in Punkt 8.5 genannten Deckungssumme versichert. Transportiert der Kunde sein Fahrzeug selbst, so beginnt unsere Haftung im

Rahmen der Werkstattversicherung mit Übergabe des Fahrzeugs an uns in unserem Gebäude. Übernehmen wir den Transport des

Fahrzeugs oder Teile davon, so haften wir nur im Rahmen der Werkstattversicherung. Über den Transport schließen beide Parteien

eine schriftliche Vereinbarung und regeln die Vergütung. Stellt der Kunde Fahrzeuge vor unserer Werkstatt ab, tritt die

Werkstattversicherung nicht ein.

 

18. EIGENTUMSVORBEHALT

Die GLAXI GmbH behält sich das Eigentum an von uns gelieferten und verbauten Materialien bis zum Eingang aller Zahlungen aus

dem Vertrag vor. Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten und verbauten Materialien bis zum

Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden

Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware

(Rechnungsendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch

Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. Wir verpflichten uns, die uns

zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu

sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

19. GEWÄHRLEISTUNG

Der Kunde wird einen etwaigen Mangel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mangelerkennung und

-analyse zweckdienlichen Informationen in Textform melden. Soweit ein Mangel im Material vorliegt, leisten wir nach unserer Wahl

Nacherfüllung in Form von Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache. Soweit ein Mangel der von uns zu

erbringenden Leistungen vorliegt, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung in Form von Mangelbeseitigung oder Neuausführung

der Leistungen. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung

erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht

dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so

ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Erweist sich die Beanstandung

als unberechtigt, so trägt der Auftraggeber die durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Kosten. Für Mängelrechte des Kunden

betreffend gelieferte Materialien und Waren gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche an von

uns erbrachten Leistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung durch den Kunden. Mängel an Fahrzeugfolierungen können

ausschließlich in den Betriebsstätten der GLAXI GmbH behoben werden. Eine Mangelbehebung beim Auftraggeber vor Ort ist

grundsätzlich nicht möglich.

 

20. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

20.1 Wir übernehmen keine Gewährleistung und Haftung für die Zulassung nach der StVO. Für Materialien und Funktionen, die

bereits im Fahrzeug verbaut sind (z.B. Batterien, elektrische Bauteile, Cabrioverdecke, mechanische Defekte, Getriebe, usw.)

übernehmen wir keine Gewährleistung. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn wir Testfahrten durchführen und diese Altteile ihre

Funktionsfähigkeit verlieren. Wir übernehmen keine Haftung für Drittunternehmen, die in den Veredelungsprozess einbezogen sind

und direkt Vertragspartner des Kunden werden. Folierungen (Car Wrapping oder Steinschlagschutz) werden auf dem vorhandenen

Lack des Kundenfahrzeugs durchgeführt. Wir übernehmen daher keine Haftung

• für das rückstandlose Entfernen von Folierungen

• für das Lösen des Lacks bei der Demontage der Folie

• für das Absenken des Klebers in den Klarlack oder Angreifen des Klarlacks durch den Kleber

Auch die Hersteller weisen auf diese Risiken hin und übernehmen für diese keine Haftung. Weiter weisen wir darauf hin, dass

vereinzelt auf der Lackoberfläche geschnitten werden muss und dass bei der Bearbeitung trotz äußerster Sorgfalt die

Lackoberfläche, Kunststoff-, Metall-, Glas-, Holz- sowie Carbonoberflächen beschädigt werden können.

20.2 Es ist zwingend notwendig die Pflegehinweise nach einer erfolgten keramischen Versiegelung ihres Fahrzeugs und / oder den

Anbauteilen einzuhalten. Die Versiegelung darf binnen 10 Tagen nach der Applikation keiner mechanischen Belastung (Waschstraße,

Handwäsche etc.) ausgesetzt werden. Werden diese Hinweise nicht beachtet übernehmen wir keine Gewährleistung. Dies gilt im

übrigen auch für Fahrzeugwäschen mit Mitteln außerhalb der pH-Beständigkeit der keramischen Versiegelung.

20.3 Ebenfalls übernehmen wir keine Haftung, falls der Auftraggeber sein Fahrzeug nach einer erfolgten Wachsversiegelung mit

einer nicht pH-neutralen Waschlotion behandelt. Auch hier kann der Wachsfilm entsprechend der Aggressivität des Shampoos und

des eingesetzten Reinigungsequipments beschädigt werden.

20.4 Bezüglich des im Shop erhältlichen Bodenbelags ist darauf zu achten die einzelnen Fließen nicht in einer Umgebung unter 0

Grad Celsius (Materialtemperatur nicht unter 5 Grad Celsius) zu zu sägen, zu verlegen oder zu verbiegen.

Aufgrund der Kälte kann es hier zu vereinzelten Materialbrüchen oder Absplitterungen kommen. Des Weiteren sind auch

Beschädigungen aufgrund grob fahrlässiger Handlungen von der Gewährleistung ausgeschlossen.

20.5 Wir übernehmen keine Haftung bei Polierarbeiten auf Fahrzeuglacken über 10 Jahren nach Auslieferungszeitpunkt und

amerikanischen Lacken. Gründe hierfür liegen mit unter darin, dass vereinzelte Lacke im Lauf der Jahre bereits des Öfteren poliert

wurden oder ihre Haftfähigkeit verloren haben (u.a. auch Rost unter dem Lack). Es ist unmöglich jede Stelle des Lacks zu vermessen

um nachzuvollziehen wie eventuelle Vorgänger poliert / geschliffen haben. Insbesondere amerikanische Lacke sind in ihrer

Verarbeitung häufig qualitativ minderwertig, weshalb auch hier die Haftung für Arbeiten auf der Lackoberfläche ausgeschlossen wird.

20.6 Wir übernehmen keine Haftung an projektbezogenen Dienstleistungen Dritter, insbesondere bei erfolgen Fahrzeugdemontagen

im Rahmen einer Folierung. Wir weisen gem. Punkt 14.9 darauf hin, dass sich das Fahrzeug nach erfolgten Demontagen / Montagen

nicht mehr im Auslieferungszustand / Originalzustand befindet und die werksseitige Herstellergarantie erlöschen kann.

20.7 Folierte Fahrzeuge, gleich ob Vollfolierungen, Teilfolierungen oder Lackschutzfiolierungen, eignen sich grundsätzlich nicht zur

Waschstraßen- / Waschanlagennutzung. Sofern der Kunde sich dennoch dazu entscheidet werden Beschädigungen durch die

Benutzung von Waschstraßen oder Waschanlagen nicht anerkannt und stellen keine Reklamation dar. Ebenfalls weißen wir auf

einen ausreichenden Sprühabstand (mind. 50cm) bei der Benutzung eines Hochdruckreinigers hin. Es darf nicht auf offene Kanten

gesprüht werden. Diesbezügliche Reklamationen stellen ebenfalls keinen Reklamationsgrund dar.

 

21. SCHADENERSATZANSPRÜCHE

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,

typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine

wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,

typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend

etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

 

22. GESAMTHAFTUNG

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Punkt 21 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend

gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei

Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §

823 BGB. Die Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz

nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder

eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,

Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

23. VERÖFFENTLICHUNG VON BILD-, VIDEO UND AUDIOAUFNAHMEN

Der Kunde räumt uns das Recht ein, unentgeltlich Bilder, Videos und Audioaufnahmen von unfertig und fertiggestellten Fahrzeugen

und Fotos von Detailaufnahmen und Fahrzeugteilen sowie verbauten Garagenböden auf unserer Internetseite / Facebook /

Instagram und YouTube zu präsentieren bzw. für Marketingzwecke als Referenz zu nutzen, soweit das Fahrzeug Gegenstand eines

Vertrags zur Restaurierung, Veredelung oder Beklebung ist. Wir werden das Kennzeichen des Fahrzeugs unkenntlich machen, um

eine Zuordnung des Fahrzeugs zum Kunden zu vermeiden.

 

24. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages der Parteien unwirksam

sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon unberührt. Die Parteien werden nach Treu und Glauben

Verhandlungen darüber führen, die unwirksamen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen

Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.

 

25. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Kreis Schwäbisch Hall. Gerichtsstand ist Schwäbisch Hall. Es gilt

das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

 

 

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und

senden Sie es zurück.)

An

GLAXI GmbH

Hauptstraße 42

74523 Schwäbisch Hall

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der

folgenden Werkleistung:

Datum Auftragsbestätigung:

Kundennummer oder Auftragsnummer:

Name des/der Verbraucher/s

Anschrift des/der Verbraucher/s

Datum Unterschrift